Agent Letter 2/2018

Informationen des Fachverbandes der Versicherungsagenten

Datenschutz: Neuer Leitfaden für Versicherungsagenten
DSGVO und Datenschutzanpassungsgesetz bis 25.5.2018 umzusetzen

Datenschutz ist ein bereits in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der im weitesten Sinne als ein Recht verstanden wird, wonach der Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Ziel ist, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt und einer ausufernden Datensammelwut entgegengewirkt wird.

Die direkt in den EU-Mitgliedstaaten wirkende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-VO Nr. 2016/679) trat am 25.4.2016 in Kraft und ist bis zum 25.5.2018 umzusetzen. Sie enthält einzelne Öffnungsklauseln für die nationale Gesetzgebung, die in Österreich durch das Datenschutzanpassungsgesetz 2018, welches zum gleichen Zeitpunkt verbindlich ist, umgesetzt werden. Die neuen Vorschriften richten sich ebenso an Versicherungsagenten, soweit diese nicht als Privatpersonen handeln.

Was sind die wesentlichen Eckpunkte der neuen Regelungen?
  • Stärkung der Betroffenenrechte (zB Informationspflichten, Recht auf Vergessen werden)
  • Stärkere Verantwortung des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters
  • Verarbeitungsverzeichnis vorrätig halten statt verpflichtender Datenschutzregistereintrag
  • Neuer Fokus auf Datensicherheit (betriebsinterne Sicherheitsvorkehrungen)
  • Anzeigepflicht bei Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden
  • Erhöhter Strafrahmen: bis 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Konzernumsatzes bei Verstößen (aber vorgeschalteter Grundsatz: Beraten statt Strafen)

Welche neuen Pflichten kommen auf VA zu? Wie ist der einzelne VA betroffen? Welche Nachweise sind zu erbringen? … Mit der Pflicht zur Rechtsanwendung ergeben sich viele Fragen und zeitintensive Herausforderungen für die Unternehmen. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten unterstützt seine Mitglieder deshalb umfangreich mit der Zurverfügungstellung von zugeschnittenen Serviceunterlagen für den datenrechtlichen Praxisalltag einer Versicherungsagentur.

Hier finden VA nützliche Unterlagen zum Datenschutz.

Enthalten sind insbesondere die relevanten Rechtsgrundlagen, einschlägige Links zu Mustern oder Ansprechpartner zur vertieften Erfassung der individuellen Datenschutzsituation. Eine aktuelle und übersichtliche Informationsbroschüre mit Stand Jänner 2018 kann über die Service-GmbH der WKO bestellt werden.

Um branchentypische Datenlagen näher zu beleuchten, hat das Bundesgremium VA außerdem den renommierten Rechtsanwalt Dr. Gustav Breiter (Kanzlei Viehböck, Breiter, Schenk & Nau) mit der Erstellung eines für die Bedürfnisse der Versicherungsagenten zugeschnittenen DSGV-Leitfadens sowie Muster für eine Datenschutzerklärung (nur für Mitglieder zugänglich)  beauftragt, den wir nun präsentieren können. Gerade im Versicherungsbereich sollte ein erhöhtes Augenmerk auf den Datenschutz gelegt werden, insbesondere wenn „sensible Daten“ (zB bei der Vermittlung von Kranken- und Lebensversicherungen) verarbeitet werden.

Zusätzlich finden Sie im Link ein Toolset DSGVO, erstellt von der Wirtschafts- und Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner, welche ebenso Anleitungen sowie Musterdokumente beinhaltet, die anzupassen sind.

Mit diesen Unterlagen haben Versicherungsagenten die wichtigsten Informationen, um den Vorgaben der DSGVO und dem Datenschutzanpassungsgesetz 2018 bis zum 25.5.2018 nachkommen zu können.